Allgemeine Geschäftsbedingungen Studienkolleg

Stand der AGB: März 2021

AGB des privaten Studienkollegs Vladi in Karlsruhe

Für den Schulungsvertrag zwischen Kursteilnehmer/in und dem privaten Studienkolleg „Vladi“ in Karlsruhe (nachfolgend privates Studienkolleg „Vladi“ oder PSV genannt) gelten die folgenden Vertragsbedingungen:

§ 1. Zweck der Kurse

Das PSV bereitet die Kursteilnehmer/innen intensiv auf die externe Feststellungsprüfung (nachfolgend FSP genannt) vor. Nach dem Abschluss unseres Studienkollegs können die Kursteilnehmer die FSP bei der Bezirksregierung in Köln ablegen. Diejenigen Kursteilnehmer/innen, die die FSP erfolgreich bestehen, bekommen ein deutschlandweit anerkanntes FSP-Zeugnis. Mit dem Zeugnis dürfen sich die Kursteilnehmer/innen für einen Studienplatz überall in Deutschland bewerben.

§ 2. Inhalt, Dauer, Umfang und Ausführungsort der Kurse

Es werden T-, W- und M- Kurse angeboten:

  • Der T-Kurs bereitet die Kursteilnehmer/innen auf ein Studium im Bereich Naturwissenschaft und Technik vor,
  • Der W-Kurs bereitet die Kursteilnehmer/innen auf ein Studium im Bereich Wirtschaftswissenschaften und Marketing vor,
  • Der M-Kurs bereitet die Kursteilnehmer/innen auf ein Studium im Bereich Medizin, Biologie und Pharmazie vor

Die Inhalte der Kurse richten sich nach den Bestimmungen der Bezirksregierung Köln.

Die Kurse beginnen zweimal jährlich jeweils im März und im September. Ein Kurs dauert 26 Wochen inklusive einwöchiger Ferienzeit. Der Unterricht wird in der Regel von Montag bis Samstag erteilt. Die Kursdauer ist so geplant, dass eine anschließende Teilnahme an der externen FSP prinzipiell möglich ist. Die Anmeldung für die externe FSP bei der Bezirksregierung Köln ist den die Kursteilnehmer/innen selbst überlassen. Die Kursdauer kann bei Bedarf angepasst werden, der Stoffinhalt bleibt dabei unberührt.

Der Kursumfang beträgt durchschnittlich 24 Unterrichtseinheiten pro Woche zu je 45 Minuten. Konkrete Anpassungen nach Eigenheiten der jeweiligen Woche, bzw. nach Dozentenbestand sind möglich. Der Gesamtumfang der Unterrichteinheiten eines Kurses bleibt dabei unberührt.

Ausführungsort der Kurse ist normalerweise in die Räumlichkeiten in Kreuzstraße 13, 76133, Karlsruhe.

Aufgrund der Corona Pandemie findet aktuell kein Präsenzunterricht statt. Die Kurse werden stattdessen bis auf weiteres ausschließlich online per Skype durchgeführt.

Es besteht ausschließlich das Unterrichtsangebot. Der Lernerfolg sowie eine erfolgreiche Teilnahme an der externen FSP können nicht garantiert werden und ist von den Leistungen und Grundkenntnissen der Kursteilnehmer/innen abhängig.

§ 3. Buchungsbedingungen des Kurses

Die Buchung des entsprechenden Kurses erfolgt digital durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars. Am Ende des Anmeldeformulars befinden sich diese AGB, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung. Diese Dokumente müssen von den Kursinteressenten gelesen, verstanden und mit einem Hacken akzeptiert werden:

  • AGB gelesen und akzeptiert
  • Widerrufsbelehrung gelesen und akzeptiert
  • Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert

Die folgenden Dokumente müssen zusätzlich zu Anmeldedaten hochgeladen werden:

  • Nachweis von Deutschkenntnissen (mindestens B1 Zertifikat)
  • Kopie des Sekundärschulabschlusses
  • Passkopie

Die Rechnung muss spätestens mit Ablauf der 14-tägigen Frist vollständig bezahlt werden. Nach Eingang der gesamten Kursgebühren (inklusive Anmeldegebühr), wird dem Kursteilnehmer/der Kursteilnehmerin die Zulassungsbescheinigung für die Teilnahme an dem entsprechenden Kurs per E-Mail gesendet.

§ 4. Vertragsabschluss

Die Kursbuchung stellt ein verbindliches Angebot des Kursinteressenten zum Abschluss eines Schulungsvertrags dar. Nach der Anmeldung bekommt der/die Kursinteressent/in eine Empfangsbestätigung per E-Mail, dass die Anmeldung für den Kurs bei PSV eingegangen ist und innerhalb von fünf Werktage bearbeitet wird. Nach der Bearbeitung der Unterlagen erfolgt entweder eine Annahme oder eine Ablehnung des Angebots per E-Mail. Im Falle der Annahme des Angebots bekommen die Kursteilnehmer/innen eine E-Mail mit der Anmeldebestätigung der Buchung und die Rechnung.

§ 5. Kursgebühren

Die Kursgebühr für T-Kurs beträgt insgesamt 3400 € (inklusiv 300 € Anmeldegebühr). Die Kursgebühr für W-Kurs beträgt insgesamt 3400€ (inklusive Anmeldegebühr 300€). Die Kursgebühr für den M-Kurs beträgt insgesamt 3600 € (inklusive 300 € Anmeldegebühr).

Die Kursgebühren sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Der gesamte Betrag inklusive sämtliche Bankgebühren soll auf das folgende Konto des privaten Studienkollegs „Vladi“ gezahlt werden.

Empfänger: Privates Studienkolleg Vladi in Karlsruhe

Bank: Sparkasse Karlsruhe

IBAN: DE43 6605 0101 1022 0584 22

BIC: KARSDE66XXX

Verwendungszweck: Name des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin, Kursbezeichnung (T-, W- oder M-Kurs), Semester (WS – für Wintersemester, SS – für Sommersemester) und Jahr. (Beispiel: Max Mustermann, T-Kurs WS 2021/2022)

In einigen Fällen bietet das private Studienkolleg „Vladi“ auch eine Ratenzahlung an. Der Gesamtbetrag ist dabei im Vergleich zu einer vollständigen Zahlung erhöht. Bei einer Zahlung in 2 Raten beträgt die Kursgebühr für den T-Kurs insgesamt 3600 € (inklusive Anmeldegebühr 300€). Die Kursgebühr für den M-Kurs beträgt insgesamt 3800€ (inklusive Anmeldegebühr 300€). Die Kursgebühr für den W-Kurs beträgt insgesamt 3600€ (inklusive Anmeldegebühr 300€).
Der Zeitraum der Ratenzahlungen wird zwischen Kursteilnehmer und dem privaten Studienkolleg „Vladi“ individuell vereinbart. Die Kursteilnehmer haben das Recht jederzeit die vollständige Summe (dann aber den erhöhten Ratenzahlungsbetrag) vor Ablauf der vereinbarten Zeit zum Teil oder Insgesamt zuzahlen. Die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung erfolgt erst nach dem die Kursgebühren vollständig bezahlt sind.

§ 6. Abmeldung vom Kurs

Eine Abmeldung vom Kurs erfolgt per E-Mail und ist innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung möglich. Im Falle einer rechtzeitig durchgeführten Abmeldung ist die Anmeldegebühr in Höhe von 300€ fällig. Die Kursgebühr wird erlassen.

§ 7. Pflichten des Privaten Studienkollegs „Vladi“

Das PSV verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass

  • der Lehrplan eingehalten wird;
  • die Kenntnisse, die zum Erreichen des Kurszwecks notwendig sind, vermittelt werden;
  • im Falle des Ausfalls eines Dozenten für eine Vertretung oder Nachholstunden gesorgt wird;
  • nur solche Dozenten, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung dafür qualifiziert sind, beauftragt werden;
  • die notwendige Ausstattung und Räumlichkeiten bereitgestellt werden;
  • den Teilnehmern/innen Lernmaterialien zur Verfügung gestellt werden, die für den Kurs erforderlich sind.
§ 8. Pflichten der Kursteilnehmer/innen

Die Kursteilnehmer/innen verpflichten sich,

  1. Kursgebühren nach § 5 vollständig und fristgemäß zu bezahlen;
  2. regelmäßig an dem Kurs teilzunehmen und sich ständig zu bemühen, die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen sowie die ihr/ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und an ihren individuellen Erfolg mitzuwirken;
  3. den Anweisungen des pädagogischen Personals zu folgen.
  4. den Unterricht nicht zu stören;
  5. den Unterricht regelmäßig zu besuchen und sich beim Lehrer abzumelden, falls man an der Teilnahme am Unterricht verhindert ist.
  6. keine Gewalt gegenüber den anderen oder gegen das Eigentum des Studienkollegs auszuüben;
  7. kein diskriminierendes oder radikales Gedankengut zu verbreiten;
  8. nicht unter Einfluss von Drogen oder Alkohol am Kurs teilzunehmen.
§ 9. Kostenfreie Wiederholung des Kurses

Den Kursteilnehmer/innen kann, unter Erfüllung der im Anschluss beschriebenen Bedingungen, eine kostenfreie Wiederholung des Kurses im darauffolgenden Semester angeboten werden. Hierfür soll sich der Schüler mit dem Anmeldeformular für den gewünschten Kurs anmelden. Dabei fallen nur die Anmeldegebühren in Höhe von 500€ an.

Die kostenfreie Wiederholung des Kurses kann nur angeboten werden, wenn:

  • der jeweilige Kurs im darauffolgenden Semester stattfindet.
  • der/die Kursteilnehmer/in regelmäßig am Unterricht teilnimmt (Fehlzeiten unter 25%).
  • der/die Kursteilnehmer/in aktiv am Unterricht teilnimmt, den Anweisungen der Lehrer folgt sowie stets die Hausaufgaben erledigt.
  • die Lehrer im Rahmen einer Lehrerkonferenz einstimmig entscheiden, dass der/die Kursteilnehmer/in den Kurs wiederholen darf.

§ 10. Ausbleiben der Visumerteilung

Wenn ein/e Kursteilnehmer/in nicht das erforderliche Studentenvisum bekommt hat und deswegen nicht an dem gebuchten Kurs teilnehmen kann, soll er/sie das PSV schnellst möglichst informieren. Nur in diesem Fall wird den gebuchten Kurs storniert und die Kursgebühren (abzüglich einer Stornierungsgebühr in Höhe von 300 € sowie Überweisungskosten) werden erstattet. Eine solche Stornierung ist eine Ausnahme, die ausschließlich auf den Fall ausbleibender Visumserteilung begrenzt ist, und daher nicht auf andere Sachverhalte übertragbar ist.

Nicht erstattungsfähig sind allerdings seitens des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin angeforderte Sonderleistungen, die über die gebuchte Kursteilnahme hinausgehen (z.B., die Unterkunftsvermittlung, Universitätszulassungsservice und die Pre-Departure-Training).

Jeder andere Fall der Vertragsauflösung und entsprechender Folgeregelungen ist nach den gesetzlichen Regelungen durchzuführen.

§ 11. Außerordentliche Kündigung des Schulungsvertrages

Sollte der Kursteilnehmer/in gegen deutsche Gesetze verstoßen oder einen untragbaren Bruch mit den gemeinhin geltenden ethischen Verhaltensnormen begehen, so behält sich das PSV vor, den Vertrag aufzuheben und den Kursteilnehmern/Kursteilnehmerinnen vom Kursprogramm auszuschließen. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn die Kursteilnehmer/innen Ihren Verpflichtungen aus § 7 nicht nachkommen.

Eine Rückzahlung der Kursgebühren ist im Falle der außerordentlichen Kündigung ausgeschlossen.

§ 12. Weitere Gründe für Exmatrikulation

Fehlzeiten

Sollte der/die Kursteilnehmer/in eine Fehlzeit von mehr als 30% erreichen, so behält sich das private Studienkolleg „Vladi“ die Exmatrikulation vor.

Sollte der/die Kursteilnehmer/in zu spät zum Unterricht erscheinen; so gilt ausschließlich die begonnene Unterrichtseinheit (45 Minuten) als verpasst.

Zahlung der Studiengebühren

Nichtzahlung der Studiengebühren führt zur Exmatrikulation.

Nicht wahrheitsgemäße Selbstauskunft bei der Zulassung/Einschreibung

Sollte der Kursteilnehmer/innen unwahrheitsgemäße Auskünfte gegeben, oder gar unvollständige oder gefälschte Dokumente mit der Bewerbung eingereicht haben, so behält sich das private Studienkolleg „Vladi“ die sofortige Exmatrikulation vor.

Verletzung der Urheberrechte

Den Kursteilnehmern/innen ist es untersagt den Unterricht aufzunehmen sowie die Unterrichtsmaterialien an Dritte zu verbreiten. Verletzung dieser Regelung haben die sofortige Exmatrikulation sowie mögliche Bußgelder aufgrund der Urheberrechtsverletzung zufolge.

Eine Rückzahlung der Kursgebühren bleibt bei einer Exmatrikulation aufgrund von Fehlverhalten (§10 und § 11) ausgeschlossen.

§ 13. Datenschutz

Die persönlichen Daten, die das PSV durch die Webseite, per E-Mail oder auf eine andere Weise von den Kursinteressenten bekommt (s. Datenschutzerklärung für weiteren Details), werden in der Regel nur für Abschluss des Schulungsvertrags und die Teilnahme an dem gebuchten Kurs gebraucht. Das PSV benutzt diese Daten nur intern. Alle Mitarbeiter des PSV sind darauf hingewiesen die persönlichen Daten geheim zu halten. Das PSV legt einen großen Wert darauf, den Schutz der persönlichen Daten konsequent durchzuführen. Die persönlichen Daten der Kursteilnehmer/innen werden nicht an Dritte übergeben, ausgenommen die Fälle, wenn solche Weitergabe ausdrücklich von den betroffenen Kursteilnehmern/innen gewünscht ist (z.B. für erweiterte Services). Das PSV wird die Daten an die Staatlichen Behörden weiter geben, nur wenn PSV dafür gesetzlich verpflichtet ist.

Die Rechte des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin auf

  • unentgeltliche Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten,
  • die Berichtigung oder Löschung dieser Daten,
  • ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

bleiben unberührt.

Zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz lesen Sie unsere Datenschutzerklärung. Alternativ können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

§ 14. Wirksamkeit

Der Schulungsvertrag ist wirksam nach deutschem Recht und ist für beide Parteien nach Vertragsannahme bindend. Der Vertrag ist danach ohne Unterschrift und Siegel gültig.

Sollten eine oder mehrere Regelungen unserer AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.