Stand der AGB: Januar 2024
AGB des privaten Studienkollegs Vladi in Karlsruhe
Für den Schulungsvertrag zwischen Kursteilnehmer/in und dem privaten Studienkolleg „Vladi“ in Karlsruhe (nachfolgend privates Studienkolleg „Vladi“ oder PSV genannt) gelten die folgenden Vertragsbedingungen:
§ 1. Zweck der Kurse
Das PSV bereitet die Kursteilnehmer/innen intensiv auf die externe Feststellungsprüfung (nachfolgend FSP genannt) vor. Nach dem Abschluss unseres Studienkollegs können die Kursteilnehmer die FSP bei der Bezirksregierung in Köln ablegen. Diejenigen Kursteilnehmer/innen, die die FSP erfolgreich bestehen, bekommen ein deutschlandweit anerkanntes FSP-Zeugnis. Mit dem Zeugnis dürfen sich die Kursteilnehmer/innen für einen Studienplatz überall in Deutschland bewerben.
§ 2. Inhalt, Dauer, Umfang und Ausführungsort der Kurse
Es werden T-, W- und M- Kurse angeboten:
- Der T-Kurs bereitet die Kursteilnehmer/innen auf ein Studium im Bereich Naturwissenschaft und Technik vor,
- Der W-Kurs bereitet die Kursteilnehmer/innen auf ein Studium im Bereich Wirtschaftswissenschaften und Marketing vor,
- Der M-Kurs bereitet die Kursteilnehmer/innen auf ein Studium im Bereich Medizin, Biologie und Pharmazie vor
Die Inhalte der Kurse richten sich nach den Bestimmungen der Bezirksregierung Köln.
Die Kurse beginnen zweimal jährlich jeweils im Februar und im August. Ein Kurs dauert 21 Wochen inklusive einwöchiger Ferienzeit. Der Unterricht wird in der Regel von Montag bis Samstag erteilt. Die Kursdauer ist so geplant, dass eine anschließende Teilnahme an der externen FSP prinzipiell möglich ist. Die Anmeldung für die externe FSP bei der Bezirksregierung Köln ist den die Kursteilnehmer/innen selbst überlassen. Die Kursdauer kann bei Bedarf angepasst werden, der Stoffinhalt bleibt dabei unberührt.
Der Kursumfang beträgt durchschnittlich 24 Unterrichtseinheiten pro Woche zu je 45 Minuten. Konkrete Anpassungen nach Eigenheiten der jeweiligen Woche, bzw. nach Dozentenbestand sind möglich. Der Gesamtumfang der Unterrichteinheiten eines Kurses bleibt dabei unberührt.
Die Kurse werden ausschließlich online live per Skype durchgeführt.
Es besteht ausschließlich das Unterrichtsangebot. Der Lernerfolg sowie eine erfolgreiche Teilnahme an der externen FSP können nicht garantiert werden und ist von den Leistungen und Grundkenntnissen der Kursteilnehmer/innen abhängig.
§ 3. Buchungsbedingungen des Kurses
Die Buchung des entsprechenden Kurses erfolgt digital durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars. Am Ende des Anmeldeformulars befinden sich diese AGB, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung. Diese Dokumente müssen von den Kursinteressenten gelesen, verstanden und mit einem Hacken akzeptiert werden:
- AGB gelesen und akzeptiert
- Widerrufsbelehrung gelesen und akzeptiert
- Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert
Die folgenden Dokumente müssen zusätzlich zu Anmeldedaten hochgeladen werden:
- Nachweis von Deutschkenntnissen (mindestens B1 Zertifikat)
- Kopie des Sekundärschulabschlusses
- Passkopie
Die Rechnung muss spätestens mit Ablauf der 7-tägigen Frist vollständig bezahlt werden. Nach Eingang der gesamten Kursgebühren (inklusive Anmeldegebühr), wird dem Kursteilnehmer/der Kursteilnehmerin die Zulassungsbescheinigung für die Teilnahme an dem entsprechenden Kurs per E-Mail gesendet.
§ 4. Vertragsabschluss
Die Kursbuchung stellt ein verbindliches Angebot des Kursinteressenten zum Abschluss eines Schulungsvertrags dar. Nach der Anmeldung bekommt der/die Kursinteressent/in eine Empfangsbestätigung per E-Mail, dass die Anmeldung für den Kurs bei PSV eingegangen ist und innerhalb von fünf Werktage bearbeitet wird. Nach der Bearbeitung der Unterlagen erfolgt entweder eine Annahme oder eine Ablehnung des Angebots per E-Mail. Im Falle der Annahme des Angebots bekommen die Kursteilnehmer/innen eine E-Mail mit der Anmeldebestätigung der Buchung und die Rechnung.
§ 5. Kursgebühren
Die Kursgebühren sind innerhalb von eine Woche nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Der gesamte Betrag inklusive sämtliche Bankgebühren soll auf das folgende Konto des privaten Studienkollegs „Vladi“ gezahlt werden.
Empfänger: Privates Studienkolleg Vladi in Karlsruhe
Bank: Sparkasse Karlsruhe
IBAN: DE43 6605 0101 1022 0584 22
BIC: KARSDE66XXX
Verwendungszweck: Name des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin, Kursbezeichnung (T-, W- oder M-Kurs), Semester (WS – für Wintersemester, SS – für Sommersemester) und Jahr. (Beispiel: Max Mustermann, T-Kurs WS 2022/2023)
In einigen Fällen bietet das private Studienkolleg „Vladi“ auch eine Ratenzahlung an. Der Gesamtbetrag ist dabei im Vergleich zu einer vollständigen Zahlung erhöht. Bei einer Zahlung in 2 Raten erhöht sich die Kursgebühr um 200€.
Der Zeitraum der Ratenzahlungen wird zwischen Kursteilnehmer und dem privaten Studienkolleg „Vladi“ individuell vereinbart. Die Kursteilnehmer haben das Recht jederzeit die vollständige Summe (dann aber den erhöhten Ratenzahlungsbetrag) vor Ablauf der vereinbarten Zeit zum Teil oder Insgesamt zuzahlen. Die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung erfolgt erst nach dem die Kursgebühren vollständig bezahlt sind.
§ 6. Abmeldung vom Kurs
Eine Abmeldung vom Kurs erfolgt per E-Mail und ist innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung möglich. Im Falle einer rechtzeitig durchgeführten Abmeldung ist die Anmeldegebühr in voller Höhe fällig. Die Kursgebühr wird erlassen.
§ 7. Pflichten des Privaten Studienkollegs „Vladi“
Das PSV verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass
- der Lehrplan eingehalten wird;
- die Kenntnisse, die zum Erreichen des Kurszwecks notwendig sind, vermittelt werden;
- im Falle des Ausfalls eines Dozenten für eine Vertretung oder Nachholstunden gesorgt wird;
- nur solche Dozenten, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung dafür qualifiziert sind, beauftragt werden;
- die notwendige Ausstattung bereitgestellt wird;
- den Teilnehmern/innen Lernmaterialien zur Verfügung gestellt werden, die für den Kurs erforderlich sind.
§ 8. Pflichten der Kursteilnehmer/innen
Die Kursteilnehmer/innen verpflichten sich,
- Kursgebühren nach § 5 vollständig und fristgemäß zu bezahlen;
- regelmäßig an dem Kurs teilzunehmen und sich ständig zu bemühen, die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen sowie die ihr/ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und an ihren individuellen Erfolg mitzuwirken;
- den Anweisungen des pädagogischen Personals zu folgen.
- den Unterricht nicht zu stören;
- den Unterricht regelmäßig zu besuchen und sich beim Lehrer abzumelden, falls man an der Teilnahme am Unterricht verhindert ist.
- kein diskriminierendes oder radikales Gedankengut zu verbreiten;
§ 9. Wiederholung des Kurses
Den Kursteilnehmer/innen kann, unter Erfüllung der im Anschluss beschriebenen Bedingungen, eine Wiederholung des Kurses im darauffolgenden Semester angeboten werden. Hierfür soll sich der Schüler mit dem Anmeldeformular für den gewünschten Kurs anmelden. Dabei fallen Gebühren in Höhe von 1000€ an.
Die Wiederholung des Kurses kann nur angeboten werden, wenn:
- der jeweilige Kurs im darauffolgenden Semester stattfindet.
- der/die Kursteilnehmer/in regelmäßig am Unterricht teilnimmt (Fehlzeiten unter 25%).
- der/die Kursteilnehmer/in aktiv am Unterricht teilnimmt, den Anweisungen der Lehrer folgt sowie stets die Hausaufgaben erledigt.
- die Lehrer im Rahmen einer Lehrerkonferenz einstimmig entscheiden, dass der/die Kursteilnehmer/in den Kurs wiederholen darf.
§ 10. Weitere Gründe für Exmatrikulation
Fehlzeiten
Sollte der/die Kursteilnehmer/in eine Fehlzeit von mehr als 30% erreichen, so behält sich das private Studienkolleg „Vladi“ die Exmatrikulation vor.
Sollte der/die Kursteilnehmer/in zu spät zum Unterricht erscheinen; so gilt ausschließlich die begonnene Unterrichtseinheit (45 Minuten) als verpasst.
Zahlung der Studiengebühren
Nichtzahlung der Studiengebühren führt zur Exmatrikulation.
Nicht wahrheitsgemäße Selbstauskunft bei der Zulassung/Einschreibung
Sollte der Kursteilnehmer/innen unwahrheitsgemäße Auskünfte gegeben, oder gar unvollständige oder gefälschte Dokumente mit der Bewerbung eingereicht haben, so behält sich das private Studienkolleg „Vladi“ die sofortige Exmatrikulation vor.
Verletzung der Urheberrechte
Den Kursteilnehmern/innen ist es untersagt den Unterricht aufzunehmen sowie die Unterrichtsmaterialien an Dritte zu verbreiten. Verletzung dieser Regelung haben die sofortige Exmatrikulation sowie mögliche Bußgelder aufgrund der Urheberrechtsverletzung zufolge.
Eine Rückzahlung der Kursgebühren bleibt bei einer Exmatrikulation aufgrund von Fehlverhalten (§10 und § 11) ausgeschlossen.
§ 11. Datenschutz
Die persönlichen Daten, die das PSV durch die Webseite, per E-Mail oder auf eine andere Weise von den Kursinteressenten bekommt (s. Datenschutzerklärung für weiteren Details), werden in der Regel nur für Abschluss des Schulungsvertrags und die Teilnahme an dem gebuchten Kurs gebraucht. Das PSV benutzt diese Daten nur intern. Alle Mitarbeiter des PSV sind darauf hingewiesen die persönlichen Daten geheim zu halten. Das PSV legt einen großen Wert darauf, den Schutz der persönlichen Daten konsequent durchzuführen. Die persönlichen Daten der Kursteilnehmer/innen werden nicht an Dritte übergeben, ausgenommen die Fälle, wenn solche Weitergabe ausdrücklich von den betroffenen Kursteilnehmern/innen gewünscht ist (z.B. für erweiterte Services). Das PSV wird die Daten an die Staatlichen Behörden weiter geben, nur wenn PSV dafür gesetzlich verpflichtet ist.
Die Rechte des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin auf
- unentgeltliche Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten,
- die Berichtigung oder Löschung dieser Daten,
- ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
bleiben unberührt.
Zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz lesen Sie unsere Datenschutzerklärung. Alternativ können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
§ 12. Wirksamkeit
Der Schulungsvertrag ist wirksam nach deutschem Recht und ist für beide Parteien nach Vertragsannahme bindend. Der Vertrag ist danach ohne Unterschrift und Siegel gültig.
Sollten eine oder mehrere Regelungen unserer AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.