AGB Vorbereitungskurs

AGB des privaten Studienkollegs Vladi in Karlsruhe für die Aufnahmeprüfungvorbereitung in das staatliche Studienkolleg

Stand der AGB: 13 Oktober 2019

Für den Schulungsvertrag zwischen Kursteilnehmer/in und dem privaten Studienkolleg „Vladi“  in Karlsruhe (nachfolgend privates Studienkolleg „Vladi“ oder PSV genannt) gelten die folgenden Vertragsbedingungen:

§ 1. Zweck der Kurse

Das PSV bereitet die Kursteilnehmer/innen intensiv auf die Aufnahmeprüfung in das staatliche Studienkolleg vor. Nach dem Abschluss des Vorbereitungskurses können die Kursteilnehmer/innen die Aufnahmeprüfung in das staatliche Studienkolleg ablegen. Diejenigen Kursteilnehmer/innen, die die Aufnahmeprüfung erfolgreich bestehen, können dann am staatlichen Studienkolleg studieren.

§ 2. Inhalt, Dauer, Umfang und Unterrichtsort des Kurses

In diesem Kurs werden Unterrichtseinheiten in den Fächern Mathematik und Deutsch angeboten. Die Inhalte des Kurses richten sich nach den jeweiligen Mathematik-Lehrplänen für die 11.-12. Klasse (deutsches Gymnasial-Niveau) und deutschen Grammatik-Kenntnissen (B1-C1 Niveau).

Der Vorbereitungskurs dauert 6 Monate. Der Unterricht wird in der Regel von Montag bis Samstag erteilt. Die Kursdauer ist so geplant, dass eine anschließende Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung prinzipiell möglich ist. Die Anmeldung für die jeweilige Aufnahmeprüfung ist den Kursteilnehmer/innen selbst überlassen. Die Kursdauer kann bei Bedarf angepasst werden, der Stoffinhalt bleibt dabei unberührt.

Der Kursumfang beträgt durchschnittlich 12 Unterrichtseinheiten pro Woche zu je 45 Minuten. Konkrete Anpassungen nach Eigenheiten der jeweiligen Woche, bzw. nach Dozentenbestand sind möglich. Der Gesamtumfang der Unterrichtseinheiten eines Kurses bleibt dabei unberührt.

Der Kurs findet online und live per Skype statt.

§ 3. Buchungsbedingungen des Kurses

Die Buchung des entsprechenden Kurses erfolgt digital durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars. Am Ende des Anmeldeformulars befinden sich diese AGB, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung. Diese Dokumente müssen von den Kursinteressenten gelesen, verstanden und mit einem Hacken akzeptiert werden:

  • AGB gelesen und akzeptiert
  • Widerrufsbelehrung gelesen und akzeptiert
  • Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert

Die folgenden Dokumente müssen zusätzlich zu Anmeldedaten hochgeladen werden:

  • Nachweis von Deutschkenntnissen (mindestens B1 Zertifikat)
  • Kopie des Sekundärschulabschlusses
  • Passkopie

Die Rechnung muss spätestens mit Ablauf der 14-tägigen Frist vollständig bezahlt werden. Nach Eingang der gesamten Kursgebühren (inklusive Anmeldegebühr), wird dem Kursteilnehmer/der Kursteilnehmerin die Zulassungsbescheinigung für die Teilnahme an dem entsprechenden Kurs per E-Mail gesendet. 

§ 4. Vertragsabschluss

Die Kursbuchung stellt ein verbindliches Angebot der Kursinteressenten zum Abschluss eines Schulungsvertrags dar. Nach der Anmeldung bekommt der/die Kursinteressent/in eine Empfangsbestätigung per E-Mail, dass die Anmeldung für den Kurs bei PSV eingegangen ist. Nach dem Eingang von Anmeldegebühren bekommen die Kursteilnehmer/innen eine E-Mail mit der Anmeldebestätigung und die Rechnung für die Kursgebühren.  

Nach dem Eingang der Kursgebühren erfolgt die Vertragsannahme durch eine ausdrückliche Bestätigung (Zulassungsbescheinigung) seitens des PSV und der Schulungsvertrag zwischen PSV und Kursteilnehmer/in wird geschlossen.

§ 5. Studiengebühren

Die Studiengebühren sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Der gesamte Betrag inklusive sämtliche Bankgebühren soll auf das folgende Konto des privaten Studienkollegs „Vladi“ gezahlt werden.

Empfänger: Privates Studienkolleg Vladi in Karlsruhe

Bank: Sparkasse Karlsruhe

IBAN: DE43 6605 0101 1022 0584 22

BIC: KARSDE66XXX

Verwendungszweck: Name des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin, Kursbezeichnung: Vorbereitungs-Kurs, Semester (WS – für Wintersemester, SS – für Sommersemester) und Jahr. (Beispiel: Max Mustermann, Vorbereitungs-Kurs SS 2020)

§ 6. Pflichten des Privaten Studienkollegs „Vladi“

Das PSV verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass

  • der Lehrplan eingehalten wird;
  • die Kenntnisse, die zum Erreichen des Kurszwecks notwendig sind, vermittelt werden;
  • im Falle des Ausfalls eines Dozenten für eine Vertretung oder Nachholstunden gesorgt wird;
  • nur solche Dozenten, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung dafür qualifiziert sind, beauftragt werden;
  • die notwendige Ausstattung und Räumlichkeiten bereitgestellt werden;
  • den Teilnehmern/innen Lernmaterialien zur Verfügung gestellt werden, die für den Kurs erforderlich sind.

§ 7. Pflichten der Kursteilnehmer/innen

Die Kursteilnehmer/innen verpflichten sich,

  1. Kursgebühren nach § 5 vollständig und fristgemäß zu bezahlen;
  2. regelmäßig an dem Kurs teilzunehmen und sich ständig zu bemühen, die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen sowie die ihr/ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und an ihren individuellen Erfolg mitzuwirken;
  3. den Anweisungen des pädagogischen Personals zu folgen.
  4. den Unterricht nicht zu stören;
  5. keine Gewalt gegenüber den anderen oder gegen das Eigentum des Studienkollegs auszuüben;
  6. kein diskriminierendes oder radikales Gedankengut zu verbreiten;
  7. nicht unter Einfluss von Drogen oder Alkohol am Kurs teilzunehmen.

Der Lernerfolg kann nicht garantiert werden und ist von den Leistungen und Grundkenntnissen den Kursteilnehmer/innen abhängig.

§ 8. Ausbleiben der Visumerteilung

Wenn ein/e Kursteilnehmer/in nicht das erforderliche Studentenvisum bekommen hat und deswegen nicht an dem gebuchten Kurs teilnehmen kann, soll er/sie das PSV schnellst möglichst informieren. Nur in diesem Fall wird den gebuchten Kurs storniert und die Kursgebühren (abzüglich einer Stornierungsgebühr in Höhe von 100 € sowie Überweisungskosten) werden erstattet. Eine solche Stornierung ist eine Ausnahme, die ausschließlich auf den Fall ausbleibender Visumserteilung begrenzt ist, und daher nicht auf andere Sachverhalte übertragbar ist.

Nicht erstattungsfähig sind allerdings seitens des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin angeforderte Sonderleistungen, die über die gebuchte Kursteilnahme hinausgehen (z.B., die Unterkunftsvermittlung, Universitätszulassungsservice und die Pre-Departure-Training).

Jeder andere Fall der Vertragsauflösung und entsprechender Folgeregelungen ist nach den gesetzlichen Regelungen durchzuführen.

§ 9. Außerordentliche Kündigung des Schulungsvertrages

Sollte der Kursteilnehmer/in gegen deutsche Gesetze verstoßen oder einen untragbaren Bruch mit den gemeinhin geltenden ethischen Verhaltensnormen begehen, so behält sich das PSV vor, den Vertrag aufzuheben und den Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin vom Kursprogramm auszuschließen. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn die Kursteilnehmer/innen Ihren Verpflichtungen aus § 7 nicht nachkommen.

Eine Rückzahlung der Kursgebühren ist im Falle der außerordentlichen Kündigung ausgeschlossen.

§ 10. Datenschutz

Die persönlichen Daten, die das PSV durch die Webseite, per E-Mail oder auf eine andere Weise von den Kursinteressenten bekommt (s. Datenschutzerklärung für weiteren Details), werden in der Regel nur für Abschluss des Schulungsvertrags und die Teilnahme an dem gebuchten Kurs gebraucht. Das PSV benutzt diese Daten nur intern. Alle Mitarbeiter des PSV sind darauf hingewiesen die persönlichen Daten geheim zu halten. Das PSV legt einen großen Wert darauf, den Schutz der persönlichen Daten konsequent durchzuführen. Die persönlichen Daten der Kursteilnehmer/innen werden nicht an Dritte übergeben, ausgenommen die Fälle, wenn solche Weitergabe ausdrücklich von den betroffenen Kursteilnehmern/innen gewünscht ist (z.B. für erweiterte Services). Das PSV wird die Daten an die Staatlichen Behörden weitergeben, nur wenn PSV dafür gesetzlich verpflichtet ist.

Die Rechte des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin auf

  • unentgeltliche Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten,
  • die Berichtigung oder Löschung dieser Daten,
  • ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

bleiben unberührt.

Zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz lesen Sie unsere Datenschutzerklärung. Alternativ können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

§ 11. Wirksamkeit

Der Schulungsvertrag ist wirksam nach deutschem Recht und ist für beide Parteien nach Vertragsannahme bindend. Der Vertrag ist danach ohne Unterschrift und Siegel gültig.

Sollten eine oder mehrere Regelungen unserer AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.